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Achtung: Gesetzgeber weicht Berichtspflicht über soziale und ökologische Belange bei der Altersvorsorge auf!

Bild: © n.v.

Drax Kohlekraftwerk, Großbritannien (c) flickr, UncleBucko

Seit 2001 können Versicherungen oder Banken Riester-Produkte auflegen. Bevor sie die Produkte vermarkten dürfen, müssen sie sie von dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifizieren lassen, das prüft, ob die Verträge die Bestimmungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) einhalten.

Die Berücksichtigung von sozialen oder ökologischen Kriterien (ESG-Kriterien) ist für die Zertifizierung eines Produkts nicht relevant! Deshalb liegt es bei den Anbietern, ob ESG-Kriterien berücksichtigt werden; die einzige Pflicht der Anbieter besteht darin, die KundInnen, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, jährlich zu informieren, ob und wie ESG-Kriterien eingehalten werden. Dies ist leider nicht so weitreichend, wie es scheinen mag: Wenn ein Anbieter mitteilt, dass keine ESG-Kriterien berücksichtigt wurden,  hat er seine Pflicht erfüllt. Oder der Anbieter kann angeben, dass „ethische, soziale und ökologische Belange […] bei der Auswahl der Kapitalanlage berücksichtigt [werden]“, ohne das zu spezifizieren und hat damit seiner Informationspflicht auch genüge getan1)VZ Bremen: Marktcheck Nachhaltigkeitsberichtspflicht bei Riester-Verträgen, Juni 2016.

Dazu kommt, dass diese vage Informationspflicht ab dem 1.1.2017 nur noch nach Vertragsabschluss gilt. Vorvertraglich, also vor Vertragsabschluss, muss der Anbieter die zukünftigen KundInnen nicht mehr über die Berücksichtigung von ESG-Kriterien informieren. Und damit wird auch in dem Produktinformationsblatt (PIB), das ab dem 1.1.2017 für die Anbieter zur Pflicht wird, nichts darüber stehen. Zwar wurde eigens die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gGmbH (PIA) gegründet, um die Transparenz für den Verbraucher zu erhöhen, doch zu den wichtigsten Parametern des Riester-Vertrags gehört die Berücksichtigung von ESG-Kriterien offensichtlich nicht.

Unterstützen Sie deshalb unsere Forderung nach einer Novellierung des Zertifizierungsverfahrens und nach einer Koppelung der staatlichen Förderung von Altersvorsorgeprodukten an soziale und ökologische Mindestandards!LINK

Und überprüfen Sie Ihre eigene Riester-Rente unter www.faire-rente.de!

 
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